Ein Kirchspiel umfasste meistens vier bis sechs und mehr Bauerschaften, die genossenschaftlich
organisiert Waren, d. h., dass sich mehrere benachbarte Höfe zum Zweck gegenseitiger Hilfe,
Beratung und Rechtspflege zusammengeschlossen hatten. Organ einer Bauerschaft War die
Versammlung der zugehörigen Bauern unter Vorsitz des Bauerrichters, der meistens den Rang
eines Schulten besaß.
Hier die Albersloher Bauerschaften im Einzelnen: